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§ 1 Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die durch die red cube conventions Unternehmergesellschaft mbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbracht werden. Sie gelten sowohl für konzeptionelle Dienstleistungen, die Vermietung von Gegenständen als auch für grafische Arbeiten.

 

2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand 

1. Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden konzeptionelle Dienstleistungen für Marketingstrategien, Messebau, die Planung und Umsetzung von Events sowie Grafikdesign. Darüber hinaus vermietet der Auftragnehmer Technik und Eventausstattung.

 

2. Mietgegenstände bleiben stets Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Kauf der Gegenstände muss separat geregelt werden.

§ 3 Preise und Nebenkosten 

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer Nebenkosten, wie z. B. Versicherungen, Energie- und Rohstoffzuschläge sowie Transportkosten.

 

2. Nicht im Preis enthalten sind messeseitige Anschlusskosten, Genehmigungsverfahren (z. B. Statiken) und sonstige Gebühren, die von Messegesellschaften, Speditionen oder anderen Behörden erhoben werden.

 

3. Planänderungen ab der dritten Änderung nach Angebotsannahme werden mit einer Pauschale von EUR 25,00 (zzgl. MwSt.) je Änderung berechnet. Änderungen nach Beginn der Arbeiten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags ist nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung fällig. Die Restzahlung von 50 % muss spätestens 7 Tage vor dem Event bzw. der Bereitstellung der Mietgegenstände erfolgen.

 

2. Für Mietgegenstände ist der volle Mietpreis vor Bereitstellung zu leisten.

 

3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Nach Mahnung und Ablauf einer Frist von 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

4. Bei verspätetem Auftragseingang (innerhalb von 21 Tagen vor Messebeginn) wird ein Aufschlag von 25 % berechnet, innerhalb von 14 Tagen ein Aufschlag von 50 %, und bei Aufträgen, die weniger als 5 Tage vor Messebeginn eingehen, ein Aufschlag von 100 %.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

1. Im Falle einer Stornierung des Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 60 Tage vor dem Event: 25 % des Gesamtpreises,

  • Bis 30 Tage vor dem Event: 50 % des Gesamtpreises,

  • Bis 14 Tage vor dem Event: 75 % des Gesamtpreises,

  • Ab 7 Tage vor dem Event: 100 % des Gesamtpreises.

 

2. Sollte der Kunde fällige Zahlungen nicht leisten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Höhe von 100 % des Gesamtpreises fordern.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

1. Die rechtzeitige Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, wie z. B. die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Pläne.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Mietbedingungen

1. Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden. Der Kunde trägt die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung.

 

2. Die Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende abholbereit und zugänglich bereitzustellen. Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, fallen zusätzliche Mietkosten an.

 

3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zur Verfügung zu stellen.

 

4. Normale Gebrauchsspuren an Mietgegenständen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 8 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände gegen Diebstahl, Verlust oder Schäden ausreichend zu versichern, insbesondere leicht zerbrechliche Gegenstände wie Glasvitrinen oder hochwertige technische Geräte.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Mietgegenstände zu prüfen, ob diese den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.

 

2. Im Falle von berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserrung, Umtausch oder Erstattung.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist dabei auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 10 Reklamationen

1. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgemäße Leistungen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mietgegenstände oder Leistung schriftlich erfolgen.

 

2. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Preises oder zur Reklamation.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Alle Entwürfe, Zeichnungen und Planungen, die im Rahmen von Grafik- und Designleistungen erstellt werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Werke zur Eigenwerbung zu nutzen.

§ 12 Datenschutz

1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

 

2. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

 

3. Datenschutzrichtlinien gem. DSGVO liegen gesondert vor und werden dem Auftraggeber auf Wunsch übermittelt.

 

4. Wünscht der Auftraggeber gem. §28 DSGVO die Weiterverarbeitung von Daten, wird ein (AVV) Vertrag zur Auftragsverarbeitung von Daten, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in München.

 

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 1 Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die durch die red cube conventions Unternehmergesellschaft mbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbracht werden. Sie gelten sowohl für konzeptionelle Dienstleistungen, die Vermietung von Gegenständen als auch für grafische Arbeiten.

 

2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand 

1. Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden konzeptionelle Dienstleistungen für Marketingstrategien, Messebau, die Planung und Umsetzung von Events sowie Grafikdesign. Darüber hinaus vermietet der Auftragnehmer Technik und Eventausstattung.

 

2. Mietgegenstände bleiben stets Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Kauf der Gegenstände muss separat geregelt werden.

§ 3 Preise und Nebenkosten 

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer Nebenkosten, wie z. B. Versicherungen, Energie- und Rohstoffzuschläge sowie Transportkosten.

 

2. Nicht im Preis enthalten sind messeseitige Anschlusskosten, Genehmigungsverfahren (z. B. Statiken) und sonstige Gebühren, die von Messegesellschaften, Speditionen oder anderen Behörden erhoben werden.

 

3. Planänderungen ab der dritten Änderung nach Angebotsannahme werden mit einer Pauschale von EUR 25,00 (zzgl. MwSt.) je Änderung berechnet. Änderungen nach Beginn der Arbeiten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags ist nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung fällig. Die Restzahlung von 50 % muss spätestens 7 Tage vor dem Event bzw. der Bereitstellung der Mietgegenstände erfolgen.

 

2. Für Mietgegenstände ist der volle Mietpreis vor Bereitstellung zu leisten.

 

3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Nach Mahnung und Ablauf einer Frist von 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

4. Bei verspätetem Auftragseingang (innerhalb von 21 Tagen vor Messebeginn) wird ein Aufschlag von 25 % berechnet, innerhalb von 14 Tagen ein Aufschlag von 50 %, und bei Aufträgen, die weniger als 5 Tage vor Messebeginn eingehen, ein Aufschlag von 100 %.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

1. Im Falle einer Stornierung des Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:

Bis 60 Tage vor dem Event: 25 % des Gesamtpreises,

Bis 30 Tage vor dem Event: 50 % des Gesamtpreises,

Bis 14 Tage vor dem Event: 75 % des Gesamtpreises,

Ab 7 Tage vor dem Event: 100 % des Gesamtpreises.

 

2. Sollte der Kunde fällige Zahlungen nicht leisten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Höhe von 100 % des Gesamtpreises fordern.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

1. Die rechtzeitige Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, wie z. B. die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Pläne.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Mietbedingungen

1. Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden. Der Kunde trägt die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung.

 

2. Die Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende abholbereit und zugänglich bereitzustellen. Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, fallen zusätzliche Mietkosten an.

 

3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zur Verfügung zu stellen.

 

4. Normale Gebrauchsspuren an Mietgegenständen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 8 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände gegen Diebstahl, Verlust oder Schäden ausreichend zu versichern, insbesondere leicht zerbrechliche Gegenstände wie Glasvitrinen oder hochwertige technische Geräte.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Mietgegenstände zu prüfen, ob diese den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.

 

2. Im Falle von berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserrung, Umtausch oder Erstattung.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist dabei auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 10 Reklamationen

1. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgemäße Leistungen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mietgegenstände oder Leistung schriftlich erfolgen.

 

2. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Preises oder zur Reklamation.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Alle Entwürfe, Zeichnungen und Planungen, die im Rahmen von Grafik- und Designleistungen erstellt werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Werke zur Eigenwerbung zu nutzen.

§ 12 Datenschutz

1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

 

2. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

 

3. Datenschutzrichtlinien gem. DSGVO liegen gesondert vor und werden dem Auftraggeber auf Wunsch übermittelt.

 

4. Wünscht der Auftraggeber gem. §28 DSGVO die Weiterverarbeitung von Daten, wird ein (AVV) Vertrag zur Auftragsverarbeitung von Daten, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in München.

 

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

KONTAKT

Tel. 089-54314208

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